Die Betriebskostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar, die Miete wird erhöht oder die Kündigung für die Wohnung liegt im Briefkasten – das kann für Mieterinnen und Mieter belastend und sogar existenzbedrohend sein. Für Ärger zwischen Mieter und Vermieter können auch Mängel in der Mietwohnung oder im Wohnumfeld, Sanierungsvorhaben und Modernisierungsumlagen sowie hohe Betriebskostenabrechnungen sorgen. Eine professionelle Mietrechtsberatung hilft in solchen Fällen.
Die Stadt Dresden bietet Haushalten mit geringem Einkommen über den Dresden-Pass eine kostenfreie Mietrechtsberatung an. Foto: MeiDresden.de
Die Stadt Dresden bietet Haushalten mit geringem Einkommen über den Dresden-Pass eine kostenfreie Mietrechtsberatung an. Dazu kooperiert das Sozialamt mit dem Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Hilfesuchende bekommen hier eine mündliche Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen. Je nach Notwendigkeit werden sowohl die Kosten für den notwendigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter als auch die Kosten für erforderliche Vor-Ort-Termine übernommen. Eine Rechtschutzversicherung ist in dieses Angebot nicht eingeschlossen. Für die Mietrechtsberatung genügt es, bei der Anmeldung im Mieterverein den Dresden-Pass vorzulegen. Besucheradresse: Fetscherplatz 3, 01307 Dresden, Telefon 0351-866450. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, E-Mail:
Mietspiegel definiert Obergrenze für Mieterhöhungen
Für alle bestehenden Mietverhältnisse am Dresdner Wohnungsmarkt gilt der Mietspiegel. Er gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist die monatliche Netto-Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche. Sie markiert die Obergrenze. Eine Mieterhöhung darf diese nicht übersteigen. Vermieter müssen die Werte des Mietspiegels bei einem Verlangen auf Mieterhöhung benennen. Mieterinnen und Mieter können mithilfe des Mietspiegels die Forderung nach einer höheren Miete überprüfen. Damit kann Streit zwischen den Mietvertragsparteien vermieden werden. Wie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung berechnet wird, erklärt die Mietspiegelbroschüre. Außerdem kann die Vergleichsmiete mithilfe eines Onlinerechners in wenigen Schritten bestimmt werden. Der Mietspiegel wird regelmäßig alle zwei Jahre neu erstellt. Die Zahlen des aktuellen Mietspiegels gelten für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31 Dezember 2026. Broschüre und Onlinerechner sind unter www.dresden.de/mietspiegel abrufbar.
Die Stadt Dresden bietet Haushalten mit geringem Einkommen über den Dresden-Pass eine kostenfreie Mietrechtsberatung an. Foto: MeiDresden.de
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung
Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss in Dresden die sogenannte Mietpreisbremse gemäß der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung beachtet werden. Demnach darf die neue Miete, soweit keine Ausnahmen gelten, die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent nicht übersteigen. Diese Verordnung gilt nach aktuellem Stand bis 31. Dezember 2025.
Hier gibt es den Dresden-Pass
Wer noch keinen Dresden-Pass besitzt, kann ihn bei der Stadtverwaltung beantragen. Das geht digital, per Post und vor Ort im Sozialamt und in den Bürgerbüros. Das Antragsformular steht auf www.dresden.de/dresden-pass zur Verfügung, ebenso wie weitere Informationen. Fragen beantworten die Mitarbeitenden telefonisch und per E-Mail.
Anspruch auf den Dresden-Pass haben Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihres geringen Einkommens ergänzend Sozialleistungen erhalten. Diese Leistungen, für die ein positiver Bescheid vorliegen muss, sind Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Hotline: 0351-4884848; Sprechzeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, E-Mail:
Quelle:Łandeshauptstadt Dresden