Unterschiedliche Ansichten zwischen Nachbarinnen und Nachbarn können zu Streit führen. Oft geht es eigentlich um „Kleinigkeiten“, wie Lärmbelästigungen oder Bewuchs an Grundstücksgrenzen. Solche Fälle landen dann auch vor Gericht und kosten alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld. Zudem steigern sie die Belastung der Gerichte und beeinträchtigen ein gutes Miteinander in unseren Stadtvierteln. Doch das muss nicht sein. Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Sie können auch außergerichtlich beigelegt werden. Mit 16 Dresdner Schiedsstellen bietet die Landeshauptstadt Dresden ein niedrigschwelliges Angebot zur Konfliktlösung für Bürger. Sie finden wohnortnah eine unabhängige Stelle, die sachlich, unbürokratisch und zudem kostengünstig hilft, Streitigkeiten zu klären. Dank der in den Schiedsstellen ehrenamtlich engagierten Friedensrichterinnen und -richter sowie Protokollführerinnen und -führer konnte auch im vergangenen Jahr bei Konflikten außergerichtlich geholfen werden.
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Insgesamt sind 25 Schlichtungsverfahren durchgeführt worden. Es gab 18 Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht, vier Beleidigungsvorwürfe und drei Streitigkeiten zu Geldforderungen. In insgesamt elf Fällen konnte eine Einigung zwischen den Konfliktparteien erreicht werden.
Darüber hinaus wurden 53 Beratungen ohne offizielles Schlichtungsverfahren durchgeführt – sogenannte Tür- und Angelfälle. Dazu gehören 37 Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht, elf Beleidigungsvorwürfe und fünf Streitigkeiten über Geldforderungen.
Zusätzlich gab es zwei Sühneversuche. Das Sühneverfahren ist ein vorgerichtliches Verfahren, das bei bestimmten Straftaten durchgeführt werden muss, bevor durch den Verletzten eine sogenannte Privatklage vor dem Strafrichter erhoben werden kann.
Bürgermeisterin Eva Jähnigen sagt: „Im Namen der Landeshauptstadt Dresden bedanke ich mich für die wertvolle und wichtige Arbeit der Ehrenamtlichen in unseren Schiedsstellen. Ich hoffe, wir finden wieder viele Menschen, die sich für dieses wichtige Ehrenamt interessieren.“
Dresdnerinnen und Dresdner, die eine verantwortungsbewusste und respektvolle Vermittlung in Streitfällen übernehmen möchten, sind eingeladen, sich noch bis Freitag, 7. März, schriftlich für eines der ausgeschriebenen Ehrenämter in den Schiedsstellen zu bewerben. Die ausführlichen Ausschreibungen stehen im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 29. Januar unter www.dresden.de/amtsblatt.
Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen sind im Internet veröffentlicht unter www.dresden.de/schiedsstellen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden