Die Stadtverwaltung Dresden stockt die Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten kontinuierlich auf und setzt dabei neben Wohnheimen weiterhin auf dezentrale Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet. Das geschieht auch dank der Unterstützung privater Vermieter. So mietet die Stadtverwaltung beispielsweise 21 Drei-Raum-Wohnungen im Umfeld des Wettiner Platzes in der Wilsdruffer Vorstadt an. Die Wohnungen für etwa 70 Personen waren dem Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung angeboten worden. Die Einzelwohnungs-mietverträge wurden vor wenigen Tagen abgeschlossen. Derzeit werden die Wohnungen – entsprechend der staatlichen Verwaltungsvorschrift für die Flüchtlingsunterbringung – ausgestattet. Die Geflüchteten ziehen in den nächsten Wochen ein. Sie werden von Migrationssozialarbeitern betreut. Diese sind auch erste Ansprechpartner für Anliegen oder Hilfsangebote aus der Nachbarschaft. Im gegenseitigen Interesse der Vertragsparteien sowie mit Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner wird zu den Wohnungen keine nähere Auskunft erteilt. Die Nachbarn sind informiert.
Zugleich sucht die Stadt weitere Wohnungen, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden können. Prinzipiell kommen alle Stadtteile und Ortschaften in Betracht. Eigentümer, Hausverwaltungen und Projektentwickler sind gebeten, Immobilienangebote an das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung zu richten.
Die Stadtverwaltung stellt dafür auf www.dresden.de/asylunterkunft-eine Checkliste und ein Online-Formular bereit. Alternativ können Wohnungen per E-Mail an
Unterbringung ist gesetzliche Pflichtaufgabe
Die Landeshauptstadt Dresden ist – wie alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen – zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gesetzlich verpflichtet. Das schreibt § 6 Absatz 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) vor. Die schutzsuchenden Menschen werden gemäß Stadtratsbeschluss vorrangig in Wohnungen untergebracht, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. Ende August 2023 lebten in städtischen Unterkünften 4.048 geflüchtete Menschen. Die Stadt rechnet für dieses Jahr nach wie vor mit insgesamt 2.200 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die ihr die Landesdirektion Sachsen zur Unterbringung zuweist. Damit die Stadt ihre Unterbringungspflicht erfüllen kann, müssen bis zum Jahresende noch 114 Plätze geschaffen werden.
Weitere Infos zum Thema Asyl in Dresden unter www.dresden.de/asyl
Quelle: Landeshauptstadt Dresden