Tempo 30 heißt es am Dresdner Terrassenufer ab Montag, 3. Juli 2023, auf dem Abschnitt zwischen Theaterplatz und Steinstraße. Bis Anfang Oktober führt das Straßen- und Tiefbauamt nun den angekündigten Verkehrsversuch auf der elbnahen Strecke in der Inneren Altstadt durch. Die temporäre Geschwindigkeits- beschränkung gilt in beiden Fahrtrichtungen und ist ausgeschildert.
Untersucht wird der Gewinn für die Verkehrssicherheit. Anlass zum Versuch gaben Erhebungen, wonach am belebten Terrassenufer der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholen von Radfahrenden durch Autos bei 70 Prozent der Überholmanöver unterschritten wird. Weiterhin nutzen etwa 70 Prozent der Radfahrenden vom Elberad- und -wanderweg kommend in Richtung Steinstraße unerlaubt den linken Gehweg als sogenannte „Geisterradler“.
Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn ordnet ein: „Als Stadtverwaltung verfolgen wir das Ziel „Vision Zero“, also keine Verkehrsunfälle mehr mit Schwerverletzten oder Getöteten bis 2035. Dafür haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen angestoßen: von Aufklärungsarbeit über bauliche Veränderungen bis hin zu verstärkten Kontrollen an Unfallhäufungsstellen. Mit dem Verkehrsversuch am Terrassenufer wollen wir die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöhen. Wir erhoffen uns, dass mit dem reduzierten Tempo weniger kritische Überholvorgänge von Radfahrern stattfinden und durch mehr Sicherheit auf der Straße weniger Radfahrer auf den Gehweg ausweichen.“
Verkehrsversuche dienen dem Ziel, verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahmen in einem festgelegten Zeitraum zu erproben. Mit Vorher-Nachher-Studien wird untersucht, ob eine bestimmte Idee zur Verbesserung einer Verkehrssituation führt, so zum Beispiel auch durch eine angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung.
Durch die Polizeidirektion Dresden sind begleitend zum Verkehrsversuch Terrassenufer Geschwindigkeitskontrollen vorgesehen. Die Firma Vision Velo UG führt für die Landeshauptstadt Dresden die Messungen der Überholabstände zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden durch. Die Kosten betragen rund 4.200 Euro.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden