Seit 2002 bereichern die Kulturveranstaltungen im Rahmen der "Filmnächte am Elbufer" die kulturelle Landschaft Dresdens. Aus vergaberechtlichen Gründen und unter Anpassung der für das Event erforderlichen Fläche muss das Veranstaltungsformat im Rahmen einer sogenannten Dienstleistungskonzession neu ausgeschrieben werden. Hierfür werden derzeit durch die Landeshauptstadt Dresden entsprechende Vorbereitungen getroffen.

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Im Hinblick auf die Bekanntheit des Veranstaltungsformates, dessen Stellenwert in der Stadtgesellschaft und die touristische Strahlkraft unternimmt die Verwaltung große Anstrengungen, die Konzessionsvergabe erfolgreich und rechtssicher umzusetzen. Hier hat sich im Rahmen der vertieften Vorbereitung gezeigt, dass weiterführende Abstimmungen zur Koordination der umfangreichen Belange hinsichtlich des erforderlichen Leistungsbildes, der Rahmenbedingungen und der Vergabekriterien zu führen sind. Um die nötige Detailtiefe der Vergabeunterlagen zu erreichen, werden die Vorabstimmung mit den Prozessbeteiligten fortgesetzt und präzisiert, um eine Neuvergabe ab Anfang 2027 zu realisieren.

Mit dieser später als bisher angesetzten Terminstellung soll auch ein ausreichender Vorlaufzeitraum zur künftigen Veranstaltungsplanung Berücksichtigung finden. Daher wird die Verlängerung der "Filmnächte am Elbufer" mit der PAN GmbH im Rahmen der bestehenden Verträge bis Ende 2026 angestrebt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem Stadtrat noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt.

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Das Dresdner Königsufer ist eine der bekanntesten, repräsentativsten und städtebaulich wertvollsten Flächen in der Dresdner Innenstadt. Aufgrund seiner Bedeutung für kulturelle Veranstaltungen über die Grenzen des Freistaates Sachsens hinaus und wegen der besonderen Lage im Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elbtalarme nebst festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe, werden an die Gestaltung der Kino- und Konzertveranstaltungen hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere die Würdigung der umweltrechtlichen Belange, veranstaltungsorganisatorische Themen und Fragen des Besucherverkehrs sowie der Radverkehrsführung sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden