Der ADFC Dresden zieht eine positive Bilanz aus dem kürzlich beendeten dreimonatigen Verkehrsversuch auf dem Terrassenufer. In Rahmen des Versuchs wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt. Die Stadtverwaltung hatte die Initiative ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Auswirkungen auf den Autoverkehr zu untersuchen. Dabei wurde eine Maßnahme des Radverkehrskonzeptes Innenstadt aus dem Jahr 2010 umgesetzt.
Nils Larsen, Vorstandsmitglied des ADFC Dresden, betont die erfreulichen Ergebnisse: "Wir sind ermutigt von den positiven Effekten, den dieser Verkehrsversuch mit sich brachte. Insbesondere haben wir festgestellt, dass Autofahrer sicherer und mit mehr Abstand überholten, ein bedeutender Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und des Komfort für den Radverkehr. Außerdem haben wir beobachtet, dass sich gefährliche Manöver von Autos beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern erheblich verringert haben; eine natürliche Folge der nicht mehr so unterschiedlichen Geschwindigkeit der Auto und Rad Fahrenden."
Neben der Senkung des Tempos hat der ADFC Dresden auch eine erfreuliche Veränderung im Fahrverhalten insgesamt festgestellt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 hat dazu geführt, dass weniger Autofahrer die Straße als Rennstrecke nutzten. "Da der Verkehr wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung insgesamt flüssiger war, wurden weniger Autofahrer zum Rasen verleitet", so Larsen und ergänzt: ."Wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen u.a. von unseren Mitgliedern erhalten, die die verbesserte Sicherheit und das angenehmere Fahrgefühl während des Verkehrsversuchs hervorgehoben haben."
Angesichts dieser positiven Entwicklungen fordert der ADFC Dresden die Stadtverwaltung dazu auf, zeitnah die erprobte Maßnahme dauerhaft zu implementieren. "Die Ergebnisse dieses Verkehrsversuchs belegen eindeutig den positiven Einfluss von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit", betont Larsen.
Darüber hinaus plädiert der ADFC Dresden für die Wiederfreigabe des Bürgersteigs auf der Elbuferseite für den Zweirichtungsradverkehr, um insbesondere Elberadwegnutzern die stressigen Querungen der Fahrbahn zu ersparen. "Die Freigabe des Bürgersteigs auf der Elbseite für den Zweirichtungsradverkehr ist ein expliziter Bestandteil des Radverkehrskonzept Innenstadt. Sie ist notwendig für Elberadwegnutzer, damit diese nicht zwei Mal die Fahrbahn des Terrassenufers überqueren müssen. "Die bestehenden Querungsmöglichkeiten werden von den Radfahrerinnen und Radfahrern nicht wirklich angenommen, denn die jeweiligen Aufstellflächen sind viel zu klein und die Wartezeiten fürs Queren erheblich. Wenn diese Mängel nicht abgestellt werden können, ist die Freigabe des elbseitigen Geh-Radweges für den Radverkehr in beide Richtungen weiterhin nötig und folgerichtig", erklärt Larsen.
Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e.V