Der Weihnachtsbaum gehört zum Fest dazu und wird zumeist motorisiert transportiert – doch der Weg von der Plantage oder dem Händler ins heimische Wohnzimmer birgt Gefahren, wenn der Baum nicht ordnungsgemäß gesichert wird. Technik-Experte Thomas Kubin vom ADAC Sachsen weiß, worauf es beim Transport des Weihnachtssymbols ankommt.

Weihnachtsbaum Crash ADAC Test- und Technikzentrum Landsberg @ADAC e.V.Weihnachtsbaum Crash ADAC Test- und Technikzentrum Landsberg @ADAC e.V.

Transport auf dem Autodach
„Bevor der Baum aufs Autodach kommt, sollte zunächst eine Decke untergelegt werden, um den Lack zu schützen“, erklärt Thomas Kubin. „Anschließend den Baum mit dem Stamm nach vorne aufs Dach laden – so verhindert man ein Abknicken der Äste im Luftzug. Der Baum muss inklusive Stamm, Äste und Decke fest mit Spanngurten gesichert werden. Gummizüge sind nicht geeignet, da sie den Baum nicht ausreichend fixieren. Wichtig ist auch, dass der Baum die Sicht des Fahrers nicht behindert.“

Transport im Innenraum
„Wer sich für den Transport im Auto entscheidet, muss mit Harz auf den Sitzen oder Tannennadeln im Futter rechnen – eine piksende Überraschung, die lange an Weihnachten erinnern lässt“, weiß Kubin. „Am besten auch hier, nach dem Umklappen der Rücksitze und vor dem Einladen des Baums, eine Decke unterlegen. Dann kann der Baum mit dem Stamm nach vorne gerichtet ins Auto gelegt werden. Der Stamm wird an die Rückenlehne des Beifahrersitzes gelegt und zusätzlich mit Spanngurten an geeigneten Zurrpunkten im Fahrzeug fixiert. Ein Holzbrett, das zwischen Rücksitz und Stamm geklemmt wird, kann die Kräfte bei einer Notbremsung oder einem Unfall gleichmäßig verteilen und die Lehne schützen.

Weihnachtsbaum Test richtiges Sichern auf dem Dachträger ADAC Test- und Technikzentrum Landsberg @ADAC e.V.Weihnachtsbaum Test richtiges Sichern auf dem Dachträger ADAC Test- und Technikzentrum Landsberg @ADAC e.V.

Strafen für falsche bzw. zu geringe Ladungssicherung
„Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen“, so Kubin. „Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, ist eine Kennzeichnung mit roter Fahne vorgeschrieben. Bei Dunkelheit muss zusätzlich eine rote Leuchte angebracht werden. 25 Euro Bußgeld drohen bei Verstoß gegen diese Vorschrift. Wichtig: Nummernschild und Rücklichter müssen immer erkennbar bleiben.“

Quelle: ADAC Sachsen e.V.