Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Dann nutzen Sie das Angebot der Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung, an der Interessierte teilnehmen können. Dies gilt ebenso für Vertreterinnen und Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 26. November 2026, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden, statt.
Einwohnerfragestunde am 26. November im Dresdner Stadtrat. Foto: MeiDresden.de
Fragen können bis Donnerstag, 5. November 2026, schriftlich entweder per Post beim Oberbürgermeister an die Adresse Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder per E-Mail an
Die Einwohneranfrage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind; zu persönlichen Einzelfällen, die vom selben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden; und Fragen, die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung. Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen ist nicht möglich.
Einwohnerfragestunde am 26. November im Dresdner Stadtrat. Fotomontage: MeiDresden.de
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt. Jeder Anfragende erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert. Während der Einwohnerfragestunde sollen die Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein von ihm Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Fragesteller, die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser können Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.
Quelle:Łandeshauptstadt Dresden