Vor dem Hintergrund der Energiesparkrise planen viele Haushalte, in diesem Winter verstärkt mit festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle zu heizen. Um Brandfällen vorzubeugen, ist darauf zu achten, dass die notwendigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden. Hier gilt: Je häufiger eine Feuerstätte betrieben wird, desto häufiger muss der Schornstein gereinigt werden, da sich entsprechend der Nutzung vermehrt Ablagerungen im Schornstein ansammeln. Der Schornsteinfeger entfernt bei der Reinigung die Anhaftung und sorgt somit für die nötige Betriebssicherheit.
Hauseigentümer sollten zur Sicherheit der Bewohner jährlich die im Feuerstättenbescheid angegebene Nutzungshäufigkeit mit dem tatsächlichen Nutzerverhalten vergleichen. Wird die Feuerstätte häufiger betrieben als im letzten Bescheid festgehalten, ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu informieren. Dieser prüft dann, ob die bisherige Kehrhäufigkeit nach wie vor ausreichend ist. Auch Mieter sollten ihren Vermieter oder die Hausverwaltung benachrichtigen, wenn sich das Heizverhalten verändert hat.
Beim Betreiben der Feuerstätte setzen sich im Schornstein fortlaufend Ruß und andere brennbare Materialien ab. Ab einer gewissen Temperatur sind diese Stoffe entzündbar und können zu Ruß- beziehungsweise Schornsteinbränden führen. Die Nutzung von feuchtem oder ungeeignetem Brennstoff kann ebenfalls einen Brand auslösen.
Starker Funkenflug oder aus dem Schornstein schlagende Flammen sind Anzeichen eines Brandes. In diesem Fall ist umgehend die Feuerwehr zu rufen. Keinesfalls darf Wasser zum Löschen genutzt werden. Dies kann zur Brandausweitung und weiteren Schäden führen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden