Die im Rahmen eines Verkehrsversuchs am 8. April 2024 auf dem Flügelweg zwischen Flügelwegbrücke und Altcotta eingerichtete Umweltspur zeigt erste Erfolge auf den Linien 70 und 80. Zusammen mit weiteren Veränderungen wie beispielsweise der Linienwegführung über Tonbergstraße hat sich der Fahrplan der Buslinien im Frühverkehr, also etwa in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr, spürbar stabilisiert. Bis zur Einrichtung der Umweltspur unterlag die Fahrzeit größeren Schwankungen, was eine Anschlussvermittlung zu anderen Verkehrsmitteln erschwerte.

Verkehrsversuch in Cotta stabilisiert Busfahrplan ©MeiDresden.deVerkehrsversuch in Cotta stabilisiert Busfahrplan ©MeiDresden.de 

Am Nachmittag sparen die Busse durch den Verkehrsversuch zusätzlich eine Minute Fahrzeit ein und reduzieren Verspätungen, die sie sich auf der Strecke von Klotzsche geholt haben. Bei sechs Fahrten pro Stunde ist das eine wirtschaftlich darstellbare Größenordnung. Kann der Umlauf in Bezug auf die Pünktlichkeit dauerhaft stabilisiert werden, ließe sich die Wendezeit am Endpunkt kürzen und im besten Fall sogar ein Bus einsparen. Behinderungen der Busse durch Radfahrer, die ebenfalls auf der Umweltspur fahren dürfen, wurden bisher nicht registriert. Erste Beobachtungen zeigen, dass die Umweltspur und der Radweg in der Gegenrichtung von Radfahrenden gut angenommen werden. Der Abfluss des Autoverkehrs an der signalgeregelten Kreuzung in Altcotta läuft flüssig.

Verkehrsversuch in Cotta stabilisiert Busfahrplan ©MeiDresden.deVerkehrsversuch in Cotta stabilisiert Busfahrplan ©MeiDresden.de 

Die Menge der Fahrzeuge, die pro Ampelphase passieren können, hat sich gegenüber der Situation vor Beginn des Verkehrsversuches nicht verringert.Aufgrund der Vorteile vor allem für den ÖPNV haben die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) von der Stadt Dresden eine Verlängerung des Ende Juni auslaufenden Verkehrsversuches in Altcotta bis Mitte Oktober 2024 erhalten. Bereits im Sommer soll eine konkrete Auswertung zu den Effekten der Umweltspur für ÖPNV, Rad- und Autoverkehr vorliegen, die den städtischen Gremien als Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine dauerhafte Einrichtung vorgelegt wird.Quelle. Dresdner Verkehrsbetriebe AG