In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften am Mittwoch, 5. März 2025 war die Vergabe und die Verbindlichkeit des Vertrages zum Abriss der Carolabrücke mit dem Unternehmen Hentschke Bau Thema.
Dazu erklärt Dresdens Baubürgermeister Stephan Kühn: „Der Abriss der Carolabrücke ist unter den gegebenen Umständen ein komplexes Vorhaben. Die Leistungen zu beschreiben, zu kalkulieren und darauf aufbauend einen ordentlichen Vertrag zu formulieren kostet einige Zeit. Zeit, die die Landeshauptstadt Dresden in dieser Situation nicht hat. Die Landeshauptstadt Dresden hat sich daher mit der Firma Hentschke Bau mündlich darauf verständigt, dass diese unmittelbar mit den Leistungen, vor allem mit der Planung und vorbereitenden Arbeiten, beginnt. Im Gegenzug wird die Landeshauptstadt Dresden die Aufwendungen der Firma Hentschke Bau nach den objektiv erforderlichen und angemessenen Kosten vergüten. Das ist Gegenstand der Beauftragung, über die in Pressemitteilungen und der Pressekonferenz am 4. März berichtet wurde. Eine solche Verständigung ist auch ohne Schriftform möglich.
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Ein final ausgehandelter Vertrag zum Abbruch der Carolabrücke ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Das war bislang zeitlich schlichtweg nicht möglich. Beide Seiten verfolgen aber das Ziel, einen solchen Abbruchvertrag abzuschließen und befinden sich daher aktuell in Vertragsverhandlungen. Zeitbedarf für die Verhandlungen besteht insbesondere dadurch, dass im Einzelnen konkretisiert werden muss, welche Abbruchtechnologie zum Einsatz kommen soll. Dies wiederum hängt von zahlreichen Faktoren ab, die die Landeshauptstadt Dresden und die Hentschke Bau GmbH nunmehr bewerten und prognostizieren müssen. Das betrifft beispielsweise die zu erwartenden Wasserständen der Elbe.
Weil nicht vorhersehbar ist, wann der finale Abbruchvertrag unterschriftsreif ausverhandelt vorliegen wird, wird derzeit unter Hochdruck am Abschluss einer schriftlichen Interimsvereinbarung gearbeitet. Diese soll die Grundlage für die ersten Abrissarbeiten von Hentschke Bau werden. Die Interimsvereinbarung wird einen organisatorischen und rechtlichen Rahmen setzen. Beispielsweise sollen Regelungen zur gemeinsamen Abstimmung der einzelnen Maßnahmen, deren zeitliche Einordnung und der Vergütung getroffen werden.
Dieses zeitlich gestaffelte Vorgehen mag ungewöhnlich erscheinen, ist jedoch aufgrund der Gesamtsituation – sofortiges Handeln bei komplexem Bauvorhaben – die einzige Möglichkeit, schnell und dennoch geordnet, den Abriss zu beauftragen und durchzuführen.“
Quelle: Landeshauptstadt Dresden