Mit Monatsbeginn ordnet die Polizeidirektion Dresden nur noch vier Orte in Dresden als sogenannte herausragende Kriminalitätsschwerpunkte ein. Mit der Einordnung als herausragender Kriminalitätsschwerpunkt sollte das Kriminalitätsgeschehen, insbesondere die Straßenkriminalität, zurückgedrängt werden. An solchen Orten sind Polizeibeamte beispielsweise berechtigt Identitäten von Personen festzustellen sowie Personen und Sachen zu durchsuchen. Vor dem Hintergrund führt die Dresdner Polizei seit mehreren Jahren Präsenzeinsätze und Kontrollen an diesen Örtlichkeiten durch.
Polizei Wiener Platz Einsatz Archiv © MeiDresden.de
Polizeipräsident Lutz Rodig (61): „Im März stand die jährliche Überprüfung der vier herausragenden Kriminalitätsschwerpunkte in der Dresdner Neustadt an. Im Ergebnis fallen zwei der Orte nicht mehr in diese Kategorie, weil sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.“
Lutz Rodig: „Über Jahre hinweg waren der Alaunplatz und die Kreuzung Rothenburger Straße/Görlitzer Straße/Louisenstraße Orte mit überdurchschnittlicher Kriminalität. Das hat sich in den vergangenen zwei Jahren geändert. Diese positive Entwicklung ist ein gemeinsamer Erfolg von Stadtverwaltung, Polizei sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die sich aktiv für eine lebenswertere Neustadt einsetzen. Die verbesserte Beleuchtung auf dem Alaunplatz oder die Einsätze des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und der Nachtschlichter gerade im Bereich der Schiefen Ecke zeigen das ganzheitliche Vorgehen. Denn die Kombination solcher präventiver Maßnahmen mit Schwerpunkteinsätzen der Polizei an den Wochenenden sowie der Einbindung des Sächsischen Institutes für Polizei- und Sicherheitsforschung sind für mich der Schlüssel für die erzielte Verbesserung.“
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Der Alaunplatz galt seit 2017 als herausragender Kriminalitätsschwerpunkt, die Kreuzung Rothenburger Straße/Görlitzer Straße/Louisenstraße seit 2018.
Eine Einstufung als herausragender Kriminalitätsschwerpunkt erfolgt aufgrund einer objektiv festgestellten überdurchschnittlichen Kriminalitätsbelastung für einen bestimmten Bereich. An solchen Orten werden im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsPVDG erfahrungsgemäß Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt.
Lutz Rodig: „Trotz dieser guten Nachrichten haben wir in der Neustadt immer noch zwei herausragende Kriminalitätsschwerpunkte. Wir werden daher unsere Präsenz aufrechterhalten und uns bei den Einsätzen allerdings auf den Albertplatz und den erweiterten Scheunevorplatz konzentrieren.“
Herausragende Kriminalitätsbrennpunkte in Dresden (Stand 01.04.2025):
Wiener Platz
erweiterter Scheunevorplatz
Albertplatz
Amalie-Dietrich Platz
Quelle: POLIZEIDIREKTION DRESDEN