Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe freisetzen, die dann in das Essen übergehen. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte 48 Küchenutensilien aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.

Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kommen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe“ oder „Bioplastik“ werden häufig ergänzt durch Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh“. Die vollständige Zusammensetzung der Materialien wird jedoch oft nicht offengelegt. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, was sie benutzen. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt werden, anstatt unspezifische Begriffe wie ,pflanzenbasiert’ oder ,Bioplastik’ zu verwenden“, fordert Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Valet. Besonders gefährlich wird dies, wenn zum Beispiel wegen einer fehlenden Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich“, so der Experte. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.“

Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung

Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, betont Valet. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einige Symbole sind schwer zu verstehen oder zu lesen. „Wir würden uns wünschen, dass einheitliche Piktogramme gesetzlich vorgeschrieben sind“, so der Experte.

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Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Für einige Verbraucherinnen und Verbraucher spielt der Nachhaltigkeits-aspekt eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Angaben wie „biobasiert“, „umweltfreundlich“, „wiederverwendbar“ oder „nachhaltig“ wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher und Verbraucherinnen aber eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen zu vermeiden, müssen klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung so schnell wie möglich im nationalen Recht verankert werden“, fordert Valet.

Quelle:  Verbraucherzentrale Hamburg e.V.