Haushalte mit geringem Einkommen sind auf günstigen Wohnraum angewiesen. Geförderte Sozialwohnungen können eine Option sein. Voraussichtlich 132 neu errichtete Sozialwohnungen kommen dieses Jahr zur Vermietung. Doch wer bekommt so eine Wohnung und wie?
Wie ist der Ablauf konkret?
Um eine neu errichtete und geförderte Sozialwohnung in Dresden zu erhalten, sind die folgenden Schritte zu unternehmen:
1. Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen: Zunächst müssen Haushalte, die sich für eine Sozialwohnung interessieren, einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Es gibt verschiedene Typen von Wohnberechtigungsscheinen. Für eine neue Sozialwohnung wird der Wohnberechtigungsschein „gMW“ benötigt. Dieser wird vom Sozialamt ausgestellt und bestätigt die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Sozialwohnung. Die Abkürzung „gMW“ verweist darauf, dass die Wohnung mit Mitteln der Förderrichtlinie „gebundener Mietwohnraum“ gebaut wurde. Der Antrag kann direkt beim Sachgebiet Wohnberatung und -vermittlung des Sozialamtes oder im Bürgerbüro eingereicht werden. Dort erhält man das Formular und bekommt Informationen über die genauen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Das Sachgebiet Wohnberatung und -vermittlung hat seinen Sitz an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren und beraten zum Wohnberechtigungsschein unter der Rufnummer 0351-4884977. Das Formular und alle Informationen können auch unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein heruntergeladen werden.
2. Wohnungsangebote suchen: Mit dem Wohnberechtigungsschein können Wohnungsuchende nach freien Sozialwohnungen suchen. Die aktuellen Angebote der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WiD Wohnen in Dresden sowie privater Vermieter, die geförderte Wohnungen zur Verfügung stellen, sollten regelmäßig überprüft werden. Viele Unternehmen inserieren ihre Sozialwohnungen im Internet auf ihrer Website und großen Immobilienportalen.
3. Bewerbung: Ist eine passende Sozialwohnung gefunden, dann schnell direkt bei der Wohnungsbaugesellschaft oder dem angegebenen Vermietungsbüro bewerben. In der Regel müssen Interessenten ein Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen einreichen. Das können Einkommensnachweise, der Wohnberechtigungsschein, eine Mieterselbstauskunft und weitere Dokumente sein. Alle Unterlagen müssen vollständig und aktuell sein.
4. Wartezeit: Es gibt eine hohe Nachfrage nach geförderten Sozialwohnungen, aber das Angebot ist sehr begrenzt. Daher kann es zu Wartezeiten kommen. Die Vergabe erfolgt in der Regel nach bestimmten Kriterien wie beispielsweise dem Einkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Wartezeit kann variieren, daher ist Geduld gefragt.
5. Alternativen prüfen: Wer dringend eine Wohnung benötigt und nicht warten kann, sollte überprüfen, ob es neben neuen Sozialwohnungen noch andere Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt gibt. Das Sozialamt kann beispielsweise auch auf bezahlbare Wohnungen im Altbaubestand zurückgreifen, darunter 10.000 vertraglich gebundene Wohnungen in den Beständen der Vonovia SE.
6. Dranbleiben: Es ist ratsam, sich direkt beim Wohnungsunternehmen bzw. dessen Vermietungsbüro und ggf. beim Sozialamt über den Bearbeitungsstand und die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren, da sich diese von Zeit zu Zeit ändern können.
Warum benötige ich den Wohnberechtigungsschein „gMW“? Wer bekommt ihn?
Die neuen Sozialwohnungen sind für Wohnungsuchende, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zu diesen Personen zählen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, ältere Menschen und Personen mit Behinderung. Die neuen Sozialwohnungen sind auch für Dresdnerinnen und Dresdner mit Bürgergeld oder Sozialhilfe gedacht, aber nicht nur für sie. Alle Haushalte, die keine Sozialleistung beziehen, aber ein niedriges Einkommen haben, sollen sich für eine Sozialwohnung bewerben können. Dafür benötigen sie den Wohnberechtigungsschein „gMW“.
Der Wohnberechtigungsschein Typ „gMW“ erhalten Dresdner Haushalte, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Das gesamte Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen wird zusammengerechnet. Für alleinstehende Erwachsene beträgt die Einkommensgrenze 16.800 Euro pro Jahr; für einen Haushalt mit zwei Personen sind es 25.200 Euro pro Jahr; bei drei Personen 30.940 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 5.740 Euro. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um weitere 700 Euro. Für eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Haushalt beträgt die Einkommensgrenze beispielsweise 25.900 Euro pro Jahr. Wer mehr verdient, bekommt keinen Wohnberechtigungsschein.
Welche Vorteile bietet eine neue Sozialwohnung?
Wohnungsunternehmen, die neue Sozialwohnungen bauen, bekommen eine Förderung (Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum/FRL gMW). Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung zu einem günstigeren Preis zu vermieten. Ein Teil dieser Mieten erfüllt die Angemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter und das Sozialamt übernehmen. Zudem werden die neuen Wohnungen nach den neuesten Bau- und Energieeffizienzvorschriften errichtet. Dadurch sind beispielsweise die Heizkosten wesentlich geringer als im unsanierten Altbau. Das spart bares Geld, besonders in der aktuellen Situation mit hohen Energiepreisen. Bei der Belegung der Sozialwohnungen hat das Sozialamt ein Mitspracherecht. Dadurch können Haushalte, die schnell eine neue Wohnung benötigen, passgenau unterstützt werden. Die Wohnungsuchenden, das Sozialamt und das Wohnungsunternehmen wirken dabei eng zusammen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Dresden?
Insgesamt stehen dem Sozialamt 10.914 belegungsgebundene Wohnungen zur Verfügung (Stand zum Jahresende 2022), darunter 10.000 vertraglich gebundene Wohnungen in den Beständen der Vonovia SE sowie 561 gebundene, zwischen 2019 und 2022 neu errichtete Sozialwohnungen bei verschiedenen Wohnungsunternehmen. Im Jahr 2023 wird mit der Fertigstellung von bis zu 132 neu errichteten Sozialwohnungen gerechnet. Zum Jahresende 2023 wäre das ein Bestand von voraussichtlich 11.046 belegungsgebundenen Wohnungen.
Wie viele geförderte Wohnungen sind in Dresden aktuell in der Vermietung?
Das lässt sich nicht genau sagen. Es gibt keine zentrale Datenbank, in der jede freie und verfügbare Sozialwohnung tagaktuell verzeichnet ist. Wohnungsuchende sollten deshalb die Wohnungsangebote der lokalen Wohnungsunternehmen regelmäßig prüfen. Sie können sich außerdem im Sachgebiet Wohnberatung und -vermittlung des Sozialamtes informieren. Es kann im Rahmen seines Mitspracherechts bei der Wohnungsbelegung Wohnungsunternehmen kontaktieren.
Wie entwickeln sich die Mieten in Dresden?
Wohnen in Dresden wird teurer. Nicht nur die Mieten steigen – laut Mietspiegel durchschnittlich um 5,8 Prozent innerhalb der letzten beiden Jahre. Auch die kalten Betriebskosten und die Heizkosten legen zu. Die städtischen Statistiker haben einen Wohnkostenanstieg um rund zehn Prozent innerhalb von zwei Jahren ermittelt, mithin die höchste Steigerung seit 20 Jahren.
Wie schätzt die Stadt den Bedarf an Sozialwohnungen ein?
Ein Forschungsinstitut hat den Bedarf an Sozialwohnungen im Auftrag der Stadtverwaltung wissenschaftlich ermittelt. Demnach werden zusätzlich mindestens 10.000 und bis zu 23.000 preiswerte Wohnungen benötigt. Der Korridor ergibt sich aus der normativ festzulegenden Höhe der zumutbaren Wohnkostenbelastung. Je geringer die Dresden Haushalte durch den Wohnkostenanteil belastet werden sollen, desto mehr Sozialwohnungen müssen gebaut werden. Eine Unterscheidung nach kurzfristiger und langfristiger Bedarfsperspektive erfolgt dabei nicht. Im günstigen Wohnungsmarktsegment ist die Nachfrage und damit der Bedarf hoch. Insbesondere der steigende Zugang von bleibeberechtigten Geflüchteten und Schutzsuchenden aus der Ukraine wirkt sich deutlich aus.
Weitere Informationen: www.dresden.de/wohnberechtigungsschein
Quelle: Landeshauptstadt Dresden