Nachdem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder in den sächsischen Nahverkehrsunternehmen zum Verhandlungsergebnis vom 28. März 2024 befragt hat, erteilte die Tarifkommission ihre Zustimmung zum Abschluss des Tarifvertrages für die Beschäftigten im sächsischen Nahverkehr.

Paul Schmidt, Verhandlungsführer für ver.di: „Die vielfältigen Rückmeldungen aus den Betrieben haben gezeigt, wie differenziert das Verhandlungsergebnis eingeschätzt wird. In einem Punkt bestand allerdings eine übergroße Übereinstimmung: Die vom Arbeitgeber geforderte Friedenspflicht bis zum 31. Dezember 2025 konnte nicht akzeptiert werden und wurde in zähen Nachverhandlungen auf den 31. März 2025 verkürzt. Das Verhandlungsergebnis in Gänze stellt einen Zwischenstand dar, auf dem zukünftig weiter aufgebaut werden soll“.

arifergebnis für die Beschäftigten im sächsischen Nahverkehr bestätigt ©MeiDresden.dearifergebnis für die Beschäftigten im sächsischen Nahverkehr bestätigt ©MeiDresden.de

Die wesentlichen Inhalte des Tarifergebnisses:
▪ Erhalt der Entgeltkopplung an den TVöD bis 31. Dezember 2027
▪ verpflichtende Verhandlungszusage, falls die Arbeitszeit im TVöD auf weniger als 38h gesenkt wird
▪ Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 31 Tage
▪ zusätzlicher Urlaubstag für Beschäftigte im Schichtdienst und im Fahrdienst (dafür Wegfall des nicht mehr rechtskonformen Urlaubstages für Beschäftigte über 50 Jahren, da dieser gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt)
▪ ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Diensten: max. 1-mal pro Woche (bisher 6 mal im Monat)
▪ Samstagszuschlag in Höhe von 10 Prozent in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr
▪ Erhöhung des Sonntagszuschlages auf 35 Prozent
▪ Erhöhung der Zulage für geteilte Dienste auf 13 Euro
▪ Wegezeiten bei Gabeldiensten: verpflichtende Betriebsvereinbarung, die bis zum 31.12.2024 verhandelt sein muss; bei Nicht-Einigung auf BV: 10 Euro pro Tag mit Gabeldiensten; Wegezeiten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Ruhezeit
▪ flexible Arbeitszeit: Wahlmodell zwischen 38 Stunden und 40 Stunden bleibt wie bisher erhalten
▪ Erweiterung des Geltungsbereiches um kurzfristige Beschäftigte
▪ Ausschluss eines zuschlagsfreien Arbeitszeitkorridors im Fahrdienst

Überall dort, wo Betriebsvereinbarungen bereits Regelungen enthalten, die besser für die Beschäftigten sind, bleiben diese auch zukünftig erhalten

Quelle: ver.di