In Dresden werden immer weniger Kinder geboren. Die Anzahl der beurkundeten Geburten war im vergangenen Jahr weiter rückläufig und lag erstmals seit 20 Jahren unter 6.000. Insgesamt wurden 2024 in Dresden 5.877 (2023: 6.194) Kinder geboren, davon 3.007 (3.190) Jungen und 2.870 (3.004) Mädchen. Darunter waren 105 (99) Zwillingspärchen und eine (1) Drillingsgeburt. Zudem wurden 110 (117) Geburten nachbeurkundet. Diese Kinder sind im Ausland geboren. Geburts- und das Nachbeurkundungsjahr sind im Regelfall nicht identisch. 

Weniger Geburten 2024 in Dresden - Beliebteste Vornamen sind Emil und Emma. Symbolfoto (Pixabay)Weniger Geburten 2024 in Dresden - Beliebteste Vornamen sind Emil und Emma. Symbolfoto (Pixabay)

Die Hälfte der Mütter (2023: 51 Prozent) waren nicht verheiratet und 32 (32) Prozent wohnten außerhalb des Standesamtsbezirkes Dresden. Beide Angaben unterliegen seit Jahren nur geringfügigen Schwankungen. Die Anzahl an Elternteilen mit Auslandsbezug lag 2024 bei 20,3 (18,4) Prozent. Auslandsbezug bedeutet, dass mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geboren wurde, eine frühere Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat oder dort geschieden wurde. 119 (126) verschiedene Länder waren dabei vertreten. Platz 1 belegte Syrien mit 290 Elternteilen, gefolgt von der Ukraine mit 173 und Indien mit 124 Elternteilen. Auf den vierten und fünften Platz kamen Afghanistan mit 96 und die Russische Föderation mit 95 Elternteilen.

Beliebteste Vornamen 2024
Die zehn beliebtesten ersten Vornamen für Mädchen mit der Häufigkeit in Klammern sind:
1. Emma (40); 2. Charlotte (37); 3. Ella (35); 4. Ida (31); 5. Emilia (30); 6. Mia (30); 7. Mathilda (28); 8. Mila (28); 9. Frieda (26); 10. Johanna (25).

Die zehn beliebtesten ersten Vornamen für Jungen sind:
1. Emil (57); 2. Noah (45); 3. Karl (35); 4. Leon (35); 5. Oskar (35); 6. Theo (32); 7. Anton (31); 8. Fritz (31); 9. Jonas (30); 10. Felix (28).

3.536 (3.783) Kinder wurden mit nur einem Vornamen beurkundet. 701 Mädchen- und 666 Jungennamen wurden nur einmal und als einziger Vorname vergeben.

Eheschließungen nahmen im Jahr 2024 leicht zu. Foto: Pexels (Pixabay)Eheschließungen nahmen im Jahr 2024 leicht zu. Foto: Pexels (Pixabay)

Mehr Hochzeiten
2024 wurden 1984 (2023: 1872) Eheschließungen beurkundet, davon 74 (2023: 66) von Paaren gleichen Geschlechts. 745 (760) Paare und damit rund 38 Prozent heirateten am Sonnabend.
Der zuständige Beigeordnete Jan Pratzka sagt: „Dabei war der August ein wahrer Hochzeitsmonat und setzte mit beeindruckenden 268 Eheschließungen einen neuen Rekord seit 2019. Im Gegensatz dazu blieb der Januar erneut das Schlusslicht des Jahres, mit lediglich 54 (45) Eheschließungen.“ Bei 199 (211) Eheschließungen hatten ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. 71 (85) verschiedene Staaten waren dabei vertreten. Die ersten drei Plätze bildeten dabei Syrien mit 39, Österreich mit 23 und die Türkei mit 16 Eheschließungen.

Allein 1.600 Ehen (1.513) entfielen auf den Hauptsitz des Standesamtes, der "Villa Weigang Dresden", wo nahezu ganzjährig geheiratet werden kann. In der Hauptsaison - von Frühjahr bis Herbst - konnte auch an weiteren Standorten geheiratet werden. Die übrigen Eheschließungen verteilen sich wie folgt: Kulturrathaus: 77 Eheschließungen (2023: 114), Schloss Albrechtsberg: 97 (75), Lingnerschloss: 36 (56), Landhaus: 32 (27), Schloss Schönfeld: 36 (26), Palais im Großen Garten: keine aufgrund von Bauarbeiten (15), Carl-Maria-von-Weber-Museum: keine aufgrund von Bauarbeiten (28), Kraszewski-Museum: 49 (18), Rathaus Weixdorf: 40 (keine), Rudolf-Harbig-Stadion: neun (keine)
Salon Marie Stritt: acht (eins). Seit Dezember 2024 können Eheschließungstermine über ein Buchungsportal reserviert werden.
Weitere Informationen zu Dresdens Trauobjekten online unter www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heiraten-in-dresden.php

Wird eine Ehe geschieden oder verstirbt einer der Ehegatten, so wird hierüber eine Folgebeurkundung im Eheregister vorgenommen. Dies war in 2.693 (2.746) Fällen notwendig. Zudem wurden 692 (580) Erklärungen zur Änderung oder Angleichung des Vor- oder Familiennamens beurkundet.

Sterbefälle annähernd gleich hoch wie im Vorjahr: Foto: Alexa (PIxabay)Sterbefälle annähernd gleich hoch wie im Vorjahr: Foto: Alexa (PIxabay)

Deutlich mehr Sterbefälle als Geburten
Die Anzahl der beurkundeten Sterbefälle war 2024 weiterhin hoch. Es wurden 6.717 (6.925) Sterbefälle beurkundet, darunter 3.428 (3.614) Männer und 3.289 (3.311) Frauen. 144 (137) Personen besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit. 20 (19) Prozent hatten ihren letzten Wohnsitz außerhalb des Standesamtsbezirkes Dresden. Ergänzend dazu wurden neun (12) Anträge von im Ausland verstorbenen deutschen Staatsangehörigen nachbeurkundet.

Kirchenaustrittszahlen leicht gesunken
Die Zahl der Kirchenaustritte ist im Jahr 2024 mit 2.455 (2023: 2.750) Erklärungen leicht gesunken. Ebenfalls gesunken ist die Anzahl der ausgestellten Urkunden auf 18.414 (20.140). Der Rückgang der Ausstellung von Urkunden liegt an der Einführung des Datenabrufverfahrens. Dieses ermöglicht den direkten Austausch von Daten zwischen den Standesämtern. Dadurch können Daten direkt übermittelt werden und müssen nicht durch eine Urkunde nachgewiesen werden. Im Jahr 2024 wurden seitens des Standesamtes Dresden 2.603 dieser Datenabrufe beantwortet.
Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Landeshauptstadt Dresden beurkunden Personenstandsfälle, die sich auf dem Territorium der Stadt ereignet haben. Aus diesen Zahlen ist kein Rückschluss auf die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bevölkerung möglich. Die Arbeitsbilanz bezieht sich auf das Beurkundungsdatum und die Zuständigkeit.

Selbstbestimmungsgesetz
Mit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes besteht seit dem 1. November 2024 die Möglichkeit, das Geschlecht durch Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Das Standesamt Dresden beurkundete 240 Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz und nahm zudem 69 wirksame Erklärungen entgegen, die in anderen Standesämtern beurkundet wurden.

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Landeshauptstadt Dresden beurkunden Personenstandsfälle, die sich auf dem Territorium der Stadt ereignet haben. Aus diesen Zahlen ist kein Rückschluss auf die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bevölkerung möglich. Die Arbeitsbilanz bezieht sich auf das Beurkundungsdatum und die Zuständigkeit.

*Alle in Klammern aufgeführten Zahlen beziehen sich auf 2023.

Quelle: Landeshauptstadt Dtesden