Die durchgehende Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Elbe in die Tschechische Republik ist seit dem 11.09.2024 unterbrochen. Der in der Elbe befindliche, liegende Teil des Brückenzuges C der Carolabrücke soll laut verantwortlichem Straßen- und Tiefbauamt bis Ende 2024 aus der Elbe entfernt werden. Bis Ende Januar 2025 soll der Stadt Dresden ein Gutachten zur Eigentragfähigkeit der Brückenzüge A und B vorliegen. Erst nach Vorlage dieser Aussage kann seitens der Stadt Dresden eine Entscheidung zur zeitlich beschränkten Freigabe der Durchfahrt unter der Carolabrücke getroffen werden. Erst im Anschluss an diese Entscheidung sind Peil- und Baggerarbeiten unter der Carolabrücke und oberhalb der Carolabrücke möglich.

Sperrung der Schifffahrt aufgrund des Teileinsturzes der Carolabrücke / Dresden. Foto: MeiDresden.deSperrung der Schifffahrt aufgrund des Teileinsturzes der Carolabrücke / Dresden. Foto: MeiDresden.de

Nach der Information der Stadt Dresden am Donnerstag: „hat ein unabhängiger Gutachter am Mittwoch, 11. Dezember 2024 einen Zwischenbericht zum Brückeneinsturz vorgestellt. Daraus geht hervor, dass die Ursachen für die Schäden an allen Brückenzügen in der Bauzeit liegen. Sie sind so massiv, dass eine Wiederinbetriebnahme der noch stehenden Brückenzüge A und B nicht möglich ist. Das bedeutet: Alle Brückenzüge müssen abgerissen werden.“ Das WSA Elbe ist in enger Abstimmung mit dem Straßen- und Tiefbauamt der Stadt Dresden, um die Auswirkungen des Abrisses der Brückenzüge A und B auf die Bundeswasserstraße Elbe so gering wie möglich zu halten. Eine Abbruchlösung wird derzeit erarbeitet. Zum zeitlichen Ablauf können aktuell keine Angaben gemacht werden.

Lageplan Elbe Dresden.  Grafik:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe Lageplan Elbe Dresden. Grafik:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe  

Aufgrund der geänderten Abflussverhältnisse unterhalb der Carolabrücke fanden in den vergangenen Wochen umfangreiche Baggerungen von Anlandungen
statt. Trotzdem bedingen die vorherrschenden Strömungsverhältnisse den Erlass der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 7 - Befahrung der rechten Durchfahrtsöffnung der Augustusbrücke für Talfahrer -. Einzelheiten können deranliegenden SPAO 07-2024 entnommen werden. Temporär wurden an der Augustusbrücke die Schifffahrtszeichen durch Industriekletterer mit Planen verdeckt. Nach Rückbau der in der Bundeswasserstraße
Elbe liegenden Brückenteile des Zuges C werden sich die früheren Strömungsverhältnisse wieder einstellen. So dass nach evtl. erforderlichen Baggerungen die Brückenjoche wie vormals durch die Berg- und Talfahrer genutzt werden können.

Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe